top of page

AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit von Immobilien Keller dar. 

§ 1 Doppeltätigkeit 

Immobilien Keller wird auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig. 

§ 2 Nachweise 

Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. 

Die in den Angeboten von Immobilien Keller enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Immobilien Keller wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Immobilien Keller nicht übernommen. 

§ 3 Vertraulichkeit 

Die von Immobilien Keller übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Immobilien Keller zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Immobilien Keller zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. 

§ 4 Provisionsanspruch / Fälligkeit 

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision
entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von Immobilien Keller nachgewiesenen oder 

vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von Immobilien Keller während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. 

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Immobilien Keller abweicht.

Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird, es sei denn, es wird ein im Hauptvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht wahrgenommen. 

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn beispielsweise statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Miet- Vertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Immobilien Keller Immobilien abweicht.
Die Provision ist zehn Tage nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar. 

§ 5 Höhe der Provision 

Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Expose anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision. Sie errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. Gesamtnettomietpreis. 

§ 6 Haftungsbeschränkung 

Die Haftung von Immobilien Keller auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer
- der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Immobilien Keller oder deren gesetzlichen Vertretern oder 
Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder
- der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, 

 des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder
- Immobilien Keller hat die Garantie für eine 

 bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder
- der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten 

 entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind. 

§ 7 Sonstige Bedingungen 

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. 

Beauftragt ein Kaufmann Immobilien Keller im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Immobilien Keller Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Keine steuerliche Beratung 

Immobilien Keller übernimmt keine steuerliche Beratung. Steuerliche Aspekte (Umsatzsteuer/Vorsteuer etc.) beim Kauf/Verkauf einer Immobilie sind vom Käufer/Verkäufer abzuklären. 

bottom of page