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Wer zahlt den Makler beim Immobilienverkauf?

  • Autorenbild: Andrea Kekez
    Andrea Kekez
  • 24. Juni
  • 6 Min. Lesezeit

Die Frage „wer zahlt den Makler“ kommt oft früher auf den Tisch als der eigentliche Kaufpreis. Kein Wunder: Gerade beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie geht es schnell um mehrere tausend Euro. Umso wichtiger ist es, die gesetzlichen Regeln zu kennen und von Anfang an sauber zu klären, wer welche Kosten trägt.

Wer zahlt den Makler - die Grundregel in Deutschland

Bei Wohnimmobilien gilt seit Ende 2020 eine klare Regelung für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Beauftragt nur eine Seite den Makler, darf die andere Seite höchstens zur Hälfte an den Maklerkosten beteiligt werden. Anders gesagt: Wenn der Verkäufer den Makler engagiert, kann er einen Teil der Provision auf den Käufer umlegen, aber nicht mehr als 50 Prozent.

Das hat den Markt deutlich transparenter gemacht. Früher war es je nach Bundesland und regionaler Praxis sehr unterschiedlich, ob eher der Käufer, eher der Verkäufer oder beide Seiten zahlten. Heute ist die Lage bei vielen privaten Wohnimmobilien klarer, auch wenn es im Detail weiterhin auf den Einzelfall ankommt.

Für Eigentümer und Kaufinteressenten bedeutet das vor allem eines: Die Provisionsfrage sollte nicht aus Gewohnheit beantwortet werden, sondern anhand der konkreten Immobilienart, der Vertragsgestaltung und der beteiligten Personen.

Wann Käufer und Verkäufer jeweils zahlen

In der Praxis gibt es bei Wohnimmobilien meist zwei Modelle. Entweder der Verkäufer und der Käufer tragen die Provision zu gleichen Teilen. Oder der Verkäufer übernimmt die Provision zunächst allein und vereinbart mit dem Käufer eine Beteiligung von maximal 50 Prozent. Wichtig ist dabei, dass der Käufer seinen Anteil erst dann zahlen muss, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Teil bezahlt hat.

Das schützt Käufer vor einer einseitigen Belastung. Für Verkäufer heißt das zugleich, dass eine saubere vertragliche Gestaltung unverzichtbar ist. Wer seine Immobilie verkauft, sollte deshalb nicht nur auf die Höhe der Provision schauen, sondern auf den gesamten Ablauf: Vermarktung, Exposé, Interessentenprüfung, Preisverhandlung und rechtssichere Begleitung bis zum Notartermin.

Gerade in gefragten oder zugleich sensiblen regionalen Märkten wie im Nordschwarzwald ist das ein wichtiger Punkt. Ein guter Makler kostet nicht nur Geld, sondern spart auch Zeit, reduziert Fehler und kann den erzielbaren Verkaufspreis spürbar beeinflussen.

Wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt

Beauftragt der Verkäufer den Makler im Alleinauftrag, ist das der häufigste Ausgangspunkt. Dann kann vereinbart werden, dass der Käufer sich beteiligt. Diese Beteiligung ist aber auf maximal die Hälfte der insgesamt vereinbarten Provision begrenzt.

Ein einfaches Beispiel: Liegt die Maklerprovision insgesamt bei 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, kann der Käufer höchstens 1,785 Prozent übernehmen, wenn der Verkäufer die andere Hälfte trägt. Zahlt der Verkäufer nichts, darf der Käufer auch nicht zur vollen Provision verpflichtet werden.

Wenn beide Seiten den Makler beauftragen

Es gibt auch Fälle, in denen Makler mit beiden Seiten jeweils eigene Vereinbarungen treffen. Dann müssen die Kosten insgesamt ausgewogen verteilt sein. Eine vollständige Belastung nur des Käufers ist bei den genannten Wohnimmobilien gegenüber Verbrauchern gerade nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Gilt das immer? Nein - es kommt auf die Immobilie an

Die gesetzliche Neuregelung betrifft vor allem den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Genau hier liegt ein häufiger Denkfehler: Viele übertragen die Regel automatisch auf jede Immobilie. Das ist nicht richtig.

Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken oder gemischt genutzten Objekten können andere Regeln gelten. Auch wenn keine Verbraucherbeteiligung vorliegt, sondern etwa ein Unternehmen kauft, ist die Ausgangslage oft eine andere. Dann kann die Provisionsvereinbarung freier gestaltet werden.

Für Eigentümer ist das besonders relevant, wenn sie nicht das klassische Einfamilienhaus verkaufen, sondern etwa ein Anlageobjekt, ein Grundstück oder ein Wohn- und Geschäftshaus. Hier sollte die Provisionsfrage frühzeitig geprüft werden, weil sie Einfluss auf die Vermarktungsstrategie und auf die Ansprache der Zielgruppe hat.

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?

Bei Mietwohnungen gilt grundsätzlich das Bestellerprinzip. Das heißt: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Ein Wohnungssuchender darf also nicht einfach mit Maklerkosten belastet werden, nur weil er die Wohnung anmietet.

Auch hier lohnt sich ein genauer Blick. Das Bestellerprinzip gilt insbesondere für die Vermittlung von Wohnraummietverträgen. Im gewerblichen Bereich oder bei besonderen Konstellationen kann es anders aussehen. Für private Vermieter ist die Faustregel aber klar: Wenn Sie den Makler mit der Suche nach einem passenden Mieter beauftragen, tragen Sie die Kosten.

Das klingt zunächst nach einer zusätzlichen Ausgabe. Tatsächlich kann sich die professionelle Vermietung dennoch rechnen, wenn Bonität, Unterlagen, Mietpreis, Übergabe und Vertragsgestaltung sauber vorbereitet werden. Problematische Mietverhältnisse werden oft deutlich teurer als eine gute Vorauswahl.

Wie hoch ist die Maklerprovision überhaupt?

Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht einheitlich festgelegt. Sie wird vertraglich vereinbart und ist regional unterschiedlich. Deshalb ist nicht nur die Frage „wer zahlt den Makler“ entscheidend, sondern auch, welche Leistung dafür erbracht wird.

Im Verkauf von Wohnimmobilien bewegen sich marktübliche Provisionen häufig in einem Rahmen, den Käufer und Verkäufer jeweils anteilig tragen. Entscheidend ist aber nicht allein der Prozentsatz. Wichtiger ist, was dafür tatsächlich geleistet wird: realistische Wertermittlung, professionelle Objektaufbereitung, hochwertige Vermarktung, sorgfältige Interessentenauswahl, Verhandlungsführung und Begleitung bis zum Abschluss.

Ein günstiger Makler ist nicht automatisch wirtschaftlicher. Wird die Immobilie unter Wert angeboten, schlecht präsentiert oder an ungeeignete Interessenten vermittelt, kann das deutlich mehr kosten als eine angemessene Provision.

Warum die Provisionsfrage oft zu kurz gedacht wird

Viele Eigentümer schauen zuerst auf die Maklerkosten und erst danach auf den Nutzen. Das ist verständlich, greift aber oft zu kurz. Entscheidend ist nicht, ob eine Provision anfällt, sondern ob sie in einem sinnvollen Verhältnis zum Ergebnis steht.

Ein erfahrener Makler kann Fehlbewertungen vermeiden, Verkaufszeiten verkürzen und Preisverhandlungen professionell führen. Gerade in regionalen Teilmärkten, in denen Angebot, Nachfrage und Käufergruppen stark schwanken, macht diese Erfahrung einen echten Unterschied. Wer den Markt nur aus Online-Portalen kennt, sieht oft nicht, welche Preise tatsächlich durchsetzbar sind und welche Objekte still oder mit Netzwerkzugang vermittelt werden.

Hinzu kommt der organisatorische Aufwand. Besichtigungstermine, Rückfragen, Unterlagenbeschaffung, Bonitätsprüfung und Abstimmung mit Notar oder finanzierender Bank kosten Zeit und Nerven. Für viele Eigentümer ist genau diese Entlastung ein wesentlicher Grund, einen Makler einzuschalten.

Worauf Verkäufer achten sollten

Wenn Sie verkaufen möchten, sollten Sie die Provisionsfrage nie isoliert betrachten. Wichtig ist ein klares Gesamtpaket. Dazu gehört zunächst eine fundierte Einschätzung des Marktwerts. Wer zu hoch einsteigt, verliert oft wertvolle Zeit. Wer zu niedrig ansetzt, verschenkt bares Geld.

Ebenso wichtig ist die vertragliche Klarheit. Welche Provision wird vereinbart? Wer trägt welchen Anteil? Wann wird die Provision fällig? Welche Leistungen sind konkret enthalten? Diese Punkte sollten transparent besprochen und schriftlich festgehalten werden.

Gerade bei beratungsintensiven Verkäufen ist persönliche Begleitung viel wert. Ein regional erfahrener Ansprechpartner kennt nicht nur Preisniveaus, sondern auch Käufererwartungen, typische Rückfragen und die Besonderheiten einzelner Orte. Das kann in Baiersbronn, Freudenstadt, Nagold, Calw oder Bad Wildbad bereits spürbare Unterschiede machen.

Worauf Käufer achten sollten

Als Käufer sollten Sie früh nachfragen, ob und in welcher Höhe eine Maklerprovision anfällt. Lassen Sie sich erklären, auf welcher Grundlage diese berechnet wird und wann sie zu zahlen ist. Bei Wohnimmobilien gilt: Wenn Sie als Verbraucher ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen, dürfen Sie in der Regel nicht allein mit der gesamten Provision belastet werden.

Auch der Zeitpunkt ist wichtig. Eine Provision wird grundsätzlich erst fällig, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt, also in der Regel nach dem notariellen Kaufvertrag. Vorher sollten Käufer genau prüfen, welche Unterlagen vorliegen, ob der Kaufpreis zur Lage und zum Zustand passt und ob zusätzliche Kosten realistisch einkalkuliert wurden.

Zur Wahrheit gehört auch: Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Erwerbsnebenkosten. Notarkosten, Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer wirken oft stärker auf das Gesamtbudget. Wer nur auf die Provision schaut, plant schnell zu knapp.

Ein fairer Umgang schafft auf beiden Seiten Sicherheit

Die Frage, wer den Makler zahlt, ist heute wesentlich klarer geregelt als früher. Trotzdem gibt es keine Antwort, die immer für jeden Fall passt. Bei Wohnimmobilien an Verbraucher gilt meist die hälftige Beteiligung. Bei Vermietungen greift regelmäßig das Bestellerprinzip. Und bei anderen Immobilienarten kommt es stark auf die konkrete Konstellation an.

Für Eigentümer wie für Käufer ist deshalb Transparenz der entscheidende Punkt. Wenn Kosten, Leistungen und Zuständigkeiten früh offen besprochen werden, entstehen weniger Missverständnisse und der gesamte Prozess wird deutlich planbarer. Genau das ist am Ende oft mehr wert als die reine Frage, wer welchen Rechnungsanteil übernimmt.

Wer eine Immobilie verkaufen, kaufen oder vermieten möchte, ist gut beraten, die Provisionsfrage nicht nebenbei zu behandeln, sondern als Teil einer sauberen Gesamtstrategie. Denn ein guter Abschluss entsteht selten zufällig, sondern fast immer durch Klarheit, Erfahrung und einen Partner, der Verantwortung übernimmt.

 
 
 

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